Handelsregister Anmeldung & Eintragung

Alles Wichtige zur Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister. Schritt-für-Schritt erklärt.

Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?

Die Eintragungspflicht ins Handelsregister ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Folgende Unternehmen müssen sich eintragen lassen:

Eintragungspflichtig

  • • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) gem. § 13 HGB
  • • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
  • • Kaufleute mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb
  • • Genossenschaften

Freiwillige Eintragung

  • • Kleingewerbetreibende
  • • Freiberufler
  • • Land- und Forstwirte

Ablauf der Handelsregister-Anmeldung

1

Unterlagen vorbereiten

Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente wie Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Personalausweise der Geschäftsführer.

2

Notarielle Beurkundung

Bei Kapitalgesellschaften ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Der Notar übernimmt in der Regel auch die Anmeldung zum Handelsregister.

3

Anmeldung beim Registergericht

Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) am Sitz der Gesellschaft. Dies kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.

4

Prüfung durch das Gericht

Das Registergericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Mängeln werden Nachbesserungen angefordert.

5

Eintragung & Bekanntmachung

Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Erforderliche Unterlagen

Gesellschaftsvertrag

Notariell beurkundet bei Kapitalgesellschaften

Gewerbeanmeldung

Vom zuständigen Gewerbeamt

Personalausweise

Aller Geschäftsführer und Gesellschafter

Geschäftsanschrift

Nachweis über Geschäftsräume (z.B. Mietvertrag)

Stammkapital-Nachweis

Bei GmbH: Nachweis über Einzahlung (Bankbestätigung)

Fristen und Kosten

Fristen

  • GmbH: Anmeldung unverzüglich nach Gründung
  • Kaufleute: Innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftseröffnung
  • Bearbeitungszeit: Ca. 1-4 Wochen

Kosten

  • Gerichtsgebühren: Ca. 150-240 €
  • Notarkosten: Ca. 300-800 € (je nach Rechtsform)
  • Bekanntmachung: Ca. 50-100 €

Nach der Eintragung

Nach erfolgreicher Eintragung ins Handelsregister können Sie jederzeit einen aktuellen Auszug bestellen.

Sofort per E-Mail
Rechtsgültig
Ab 4,50 €