Handelsregister Anmeldung & Eintragung
Alles Wichtige zur Anmeldung und Eintragung ins Handelsregister. Schritt-für-Schritt erklärt.
Wer muss sich ins Handelsregister eintragen?
Die Eintragungspflicht ins Handelsregister ergibt sich aus dem Handelsgesetzbuch (HGB). Folgende Unternehmen müssen sich eintragen lassen:
Eintragungspflichtig
- • Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) gem. § 13 HGB
- • Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG)
- • Kaufleute mit kaufmännischem Geschäftsbetrieb
- • Genossenschaften
Freiwillige Eintragung
- • Kleingewerbetreibende
- • Freiberufler
- • Land- und Forstwirte
Ablauf der Handelsregister-Anmeldung
Unterlagen vorbereiten
Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente wie Gesellschaftsvertrag, Gewerbeanmeldung und Personalausweise der Geschäftsführer.
Notarielle Beurkundung
Bei Kapitalgesellschaften ist eine notarielle Beurkundung des Gesellschaftsvertrags erforderlich. Der Notar übernimmt in der Regel auch die Anmeldung zum Handelsregister.
Anmeldung beim Registergericht
Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Amtsgericht (Registergericht) am Sitz der Gesellschaft. Dies kann elektronisch oder in Papierform erfolgen.
Prüfung durch das Gericht
Das Registergericht prüft die eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Mängeln werden Nachbesserungen angefordert.
Eintragung & Bekanntmachung
Nach erfolgreicher Prüfung erfolgt die Eintragung ins Handelsregister. Die Eintragung wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Erforderliche Unterlagen
Notariell beurkundet bei Kapitalgesellschaften
Vom zuständigen Gewerbeamt
Aller Geschäftsführer und Gesellschafter
Nachweis über Geschäftsräume (z.B. Mietvertrag)
Bei GmbH: Nachweis über Einzahlung (Bankbestätigung)
Fristen und Kosten
Fristen
- •GmbH: Anmeldung unverzüglich nach Gründung
- •Kaufleute: Innerhalb von 3 Monaten nach Geschäftseröffnung
- •Bearbeitungszeit: Ca. 1-4 Wochen
Kosten
- •Gerichtsgebühren: Ca. 150-240 €
- •Notarkosten: Ca. 300-800 € (je nach Rechtsform)
- •Bekanntmachung: Ca. 50-100 €
